Gründungssanierung

Die Gründungssanierung bezeichnet eine bauliche Korrekturmaßnahme. Hierbei sollen die Lasten eines Bauwerkes wieder so in den Boden abgeleitet werden (Gründung), dass keine baulichen Schäden an dem Bauwerk mehr entstehen, beziehungsweise bereits aufgetretene Schäden wie Risse, Spalten oder Schieflagen wieder behoben werden. Hierzu muss die Last wieder auf geeignete Weise in den tragfähigen Untergrund eingebracht werden. Einer Gründungssanierung geht daher in der Regel eine Baugrunduntersuchung voraus, um die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu ermitteln. Ursache für die Notwendigkeit einer Gründungssanierung können z.B. Setzungen aus Grundwasserabsenkungen und Bergschäden sein.

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