Glossar - G


Jede Fachdisziplin hat ihre eigenen Begrifflichkeiten. Derartige Fachbegriffe sind für eine effiziente Kommunikation in einem Fachgespräch notwendig, damit nicht stets alle mit diesem Begriff verbundenen Hintergründe besprochen werden müssen. Fachbegriffe lassen sich aber auch in schriftlichen Darstellungen wie dieser Website oder in Gesprächen mit fachfremden Personen nicht immer vermeiden. In diesem Glossar finden Sie die wichtigsten Begriffe umgangssprachlich erklärt und beschrieben.

Gebäudehebung
Gebäudehorizontrierung
Gebäuderisse

siehe Risse

Gebäudesetzung
Grundbruch

Ein Grundbruch führt zu einer Veränderung der Tragfähigkeit des Bodens unter dem Fundament eines Bauwerkes. Dies kann gravierende Auswirkungen auf die Standsicherheit und Lagesicherheit des Bauwerkes haben und zu großen Schäden am Bauwerk führen.

Bei einem Grundbruch übersteigt die Belastung durch das Bauwerk die Druckfestigkeit des Bodens unter dem Fundament. Wird zusätzlich noch die Reibung und Haftfestigkeit des Bodens in diesem Bereich überschritten, kann das Fundament zur Seite ausweichen. Hierbei wird Erdreich aus dem Gründungsbereich seitlich weggedrückt und quillt empor. Dadurch verdreht das Fundament über die sogenannte Gleitline des Bodens. Diese Verdrehung wird als Grundbruch bezeichnet.

Eine Grundbruchgefahr besteht besonders dann, wenn das Fundament eine verhältnismäßig geringe Gründungstiefe und Konstruktionsbreite hat, gleichzeitig jedoch hohen Belastungen ausgesetzt ist.
Veränderungen des Grundwasserspiegels bzw. wechselnde Wassersättigungen des Bodens können die Grundbruchgefahr erhöhen.

Gründung

Unter Gründung wird die konstruktive Verbindung eines Bauwerkes mit dem Boden verstanden. Damit das Bauwerk sicher gegründet ist, muss der Boden in der Lage sein das Gewicht des Bauwerks und alle sonstigen Belastungen aufzunehmen.
Ein Bauwerk ist richtig gegründet, wenn über die Nutzungszeit des Bauwerkes im Boden, bzw. seinen Bodenschichten, keine Bewegungen oder Verformungen entstehen, die zu Schäden an dem Bauwerk führen würden.
Für die Gründung wird ein Fundament benötigt, welches als Flachgründung oder Tiefgründung ausgeführt werden kann.

  • Flachgründungen leiten die Lasten des Fundamentes nur in die oberen Bodenschichten ein. Beispielsweise durch die Verwendung von Streifenfundamenten. Dies sind quaderförmige Blöcke, die direkt auf dem Baugrund aufliegen.
  • Tiefgründungen durchstoßen die oberen Bodenschichten und leiten die Lasten des Bauwerkes mit Hilfe von Pfählen in die tieferen Bodenschichten ein.
Gründungsprobleme
Gründungssanierung

Die Gründungssanierung bezeichnet eine bauliche Korrekturmaßnahme. Hierbei sollen die Lasten eines Bauwerkes wieder so in den Boden abgeleitet werden (Gründung), dass keine baulichen Schäden an dem Bauwerk mehr entstehen, beziehungsweise bereits aufgetretene Schäden wie Risse, Spalten oder Schieflagen wieder behoben werden. Hierzu muss die Last wieder auf geeignete Weise in den tragfähigen Untergrund eingebracht werden. Einer Gründungssanierung geht daher in der Regel eine Baugrunduntersuchung voraus, um die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu ermitteln. Ursache für die Notwendigkeit einer Gründungssanierung können z.B. Setzungen aus Grundwasserabsenkungen und Bergschäden sein.

Gründungsschaden

Ein Bauwerk hat einen Gründungsschaden, wenn die sichere und setzungsfreie Ableitung der Bauwerkslasten in den Baugrund über die vorhandene Gründung nicht mehr gewährleistet ist.

Gründungssicherheit

Da Gründungsschäden bis zum Totalverlust eines Bauwerkes führen können, muss die Gründungssicherheit eines Bauwerkes mit Baubeginn nachgewiesen werden.

Die Gründungssicherheit bezeichnet die statische Situation der Ruhe eines Baukörpers, bei dem sowohl die Standsicherheit, als auch die Lagesicherheit gewährleistet ist.

Gründungssohle

Bezeichnet die Fläche des Baugrundes, auf dem die Fundamente eines Bauwerks aufgesetzt werden. Die Gründungssohle muss ausreichend tragfähig und frostfrei sein.

Gründungsverstärkung

Eine Gründungsverstärkung ist eine vorbeugende planmäßige Veränderung der Gründung des Bauwerks. Gründungsverstärkungen werden z.B. mit dem Ziel durchgeführt, zukünftig größere Belastungen aus dem Bauwerk aufnehmen zu können und sicher in den Baugrund einzuleiten. Dies wird beispielsweise notwendig, wenn

  • durch die Aufstockung eines Gebäudes größere Lasten in den Boden abgeleitet werden müssen (Fundamentverstärkung),
  • das Gebäude unter die bestehenden Fundamente hinaus unterkellert werden soll (siehe Fallbeispiel Klinik Passau) oder
  • durch Bauarbeiten, veränderte Verkehrslasten oder Bodenveränderungen Gründungsschäden bereits im Vorfeld vorgebeugt werden soll.