Stehen in einem Gebäude aufgrund einer zu geringen lichten Höhe der Keller, ein Stockwerk oder der Dachstuhl für die Wohnraumnutzung nicht zur Verfügung, kann durch eine Bauwerkshebung dieser bisher nicht als Wohnraum nutzbare Bereich als Wohnraum nutzbar gemacht werden. Hierzu wird die lichte Höhe des Bereiches durch eine Anhebung der gesamten darüberliegenden Geschosse vergrößert. Bei gleicher Grundfläche erweitert sich so der im Gebäude nutzbare Wohnraum.
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