Die Standsicherheit bezeichnet die Anforderung, dass ein Bauwerk bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht einstürzt. Diese Anforderung gilt für die gesamte Lebensdauer einer baulichen Anlage. Die Standsicherheit wird, als unbestimmter Rechtsbegriff, über die jeweilige Landesbauordnung vom Gesetzgeber gegenüber dem Eigentümer der baulichen Anlage eingefordert. Siehe auch Lagesicherheit.
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